AGB
Firmendaten
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rupsch + Klaus OG (im folgenden kurz “R+K Computer” bezeichnet), sind auf Verbraucher im Sinne des §1 KSchG nicht. anzuwenden.
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen, sofern sie nicht durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit uns abgeändert oder ausgeschlossen werden. Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Sollten unsere Geschäftsbedingungen geändert werden, werden wir dem Käufer ein Exemplar der geänderten Fassung übersenden. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Käufer nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt der Änderung schriftlich widerspricht.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
1. Unsere Angebote und Verkaufsunterlagen wie Preislisten usw. sind… freibleibend und unverbindlich, soweit nicht das Gegenteil ausdrücklich festgestellt wird. Die Übersendung von Katalogen, Prospekten oder Preislisten verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
2. Die zu den Angeboten gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Maß- und Gewichtsangaben und sonstige Leistungsbeschreibungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherungen von Eigenschaften dar: sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
3. Die Verkaufsangestellten von R+K Computer sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
4. Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein durch R+K Computer eingeräumtes Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferungsverpflichtung entbunden.
§ 3 Preise
1 .Soweit nichts anderes angegeben ist, sind wir an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 10 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2. Die Preise gelten in österreichischen Schilling beziehungsweise Euro, sofern nichts anderes vereinbart ist, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, zuzüglich der am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager oder bei Direktversand ab österreichischer Grenze.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
1 .Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Fixgeschäfte werden nicht getätigt. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung der R+K Computer durch Lieferanten und Hersteller.
2. Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, hat uns der Käufer eine angemessene Frist von zumindest zwei Wochen zu setzen. Sodann ist der Käufer berechtigt insoweit vom Vertrag zurückzutreten, als die Ware bei Fristablauf noch nicht versendet worden ist. Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art Verkehrsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten verlängern festvereinbarte Lieferfristen um die Dauer der hindernden Umstände bis zu drei Monate. Bei längerer Dauer sind beide Seiten berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dasselbe gilt wenn die Erfüllung des Vertrages einer Seite nicht länger zuzumuten ist.
3. Verlängert sich gemäß Absatz 2 die Lieferzeit oder wird R+K Computer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. Auf die genannten Umstände kann sich R+K Computer nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.
4. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.
§ 5 Annahmeverzug
1 .Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers sind wir berechtigt die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. R+K Computer kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
2. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an uns als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1% des Kaufpreises, höchstens 20,- Euro zu bezahlen. Daneben sind wir berechtigt anfallende höhere Lagerkosten zu fordern.
3. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann R+K Computer vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. R+K Computer ist berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des tatsächlichen entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
§ 6 Liefermenge
Mängeldifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt bei R+K Computer und dem Frachtführer angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
§ 7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über: sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von R+K Computer verlassen hat.. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die.. Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch R+K Computer hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§ 8 Gewährleistung
1. R+K Computer gewährleistet dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmangeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ,sechs Monate.
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriffe sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen Farbe, Abmessungen und/oder Qualitäts- und Leistungsmerkmale der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
3. Der Käufer muss uns die Mängel unverzüglich nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen.
4. Macht der Käufer Mängel geltend, hat er das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer: eine Kopie des Lieferscheines bzw. Rechnung, mit dem das Gerät geliefert wurde, an die R+K Computer: Serviceabteilung, zur Reparatur einzuschicken bzw. anzuliefern. Der Käufer hat bei Einsendung .der zu .reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, das auf diesen befindliche Daten durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert es sei denn, das die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft.
5. Für mangelhafte Ware leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder durch Rücknahme und Ersatzlieferung. Der Käufer kann jedoch nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen, wenn die Nachbesserung in angemessener Frist endgültig fehlgeschlagen ist oder eine Ersatzlieferung ebenfalls mangelhaft war.
6.Eine Haftung für normale Abnützung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder: Typenräder: Toner- und andere Verschleißmaterialien.
7. Gewährleistungsanspruche gegen R+K Computer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
8. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder unsere Mitarbeiter, auf der Verletzung einer uns treffen den wesentlichen Vertragspflicht oder auf dem Fehlen einer von uns zugesicherten Eigenschaft.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig stehenden oder bedingten Forderung, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, unser Eigentum (Vorbehaltsware). Solange der Käufer nicht in Verzug ist darf er die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen veräußern und die Forderungen aus der Weiterveräußerung einziehen. Die Befugnis der Weiterveräußerung und die Einziehungsermächtigung können widerrufen werden, wenn der Händler mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug ist und sonst Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden hiermit an uns abgetreten. Sie dienen der Sicherung unserer Ansprüche in derselben Weise wie die Vorbehaltsware. Übersteigt der Wert der Vorbehaltsware und/oder der abgetretenen Forderungen den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, sind wir verpflichtet auf Anfordern des Händlers voll bezahlte Lieferungen insoweit freizugeben.
2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von R+K Computer hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
3. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist R+K Computer berechtigt die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder allenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 10 Zahlung
1 .Die Rechnungen sind per Vorauskasse, per Nachnahme- Verrechnungsscheck, Nachnahme, Euroscheck oder bei Abholung zahlbar: soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, dass heißt zu Lasten des Käufers per Paketdienst Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Ware kann gegen eine geringe Gebühr bei Postversand (z. B. Wertpaket) gegen Transportschäden versichert werden.
2. Wir sind berechtigt trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Zinseszinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
4. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 11 % zu verrechnen.
5. Kommt der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung, mit dem Abruf oder der Annahme der Ware bei diesem Vertrag oder anderen mit ihm geschlossenen Verträgen mehr als zwei Wochen in Verzug, werden alle unsere Forderungen unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener oder gutgeschriebener Wechsel oder Schecks sofort fällig. Dasselbe gilt wenn uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Händlers wesentlich zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens. Unter den vorgenannten Voraussetzungen sind wir auch berechtigt noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen und nach angemessener Nachfrist von diesem und anderen Verträgen zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
6. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder anerkannt werden.
§ 11 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um gemäß § 8 Absatz 7 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) Ansprüche handelt werden wir die Zustimmung erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbotes überwiegen.
§ 12 Haftungsbeschränkung
1 .Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung positiver Vertragsverletzung, culpa In contrahendo und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch unsere Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Weiters haftet R+K Computer nicht für direkte oder indirekte Folgeschäden entgangener Gewinn, entstandene Kosten bzw. Kosten einer Ersatzvornahme).
2. Wir weisen darauf hin, das für sämtliche von uns angebotenen und vertriebenen Hard- und Softwareprodukten, Komponenten und Anleitungen die Jahr-2000- Tauglichkeit nicht als gegeben vorausgesetzt werden kann.
3. Die Jahr-2000-Tauglichkeit bei den von R+K vertriebenen Waren liegt nur dann vor, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesichert wird.
§ 13 Urheberrechte
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf überlassen, d. h., er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.
§ 14 Geheimhaltung
Der Käufer ist verpflichtet sämtliche, ihm im Zusammenhang mit Lieferungen von R+K Computer, zuggängig werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts oder Betriebsgeheimnis von R+K Computer erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie, soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich ist weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
§ 15 Datenschutz
Wir sind berechtigt die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen, den Käufer betreffenden Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes zu ermitteln und zu verarbeiten sowie an konzernmäßig gebundene Unternehmen im In- und Ausland zu übermitteln.
§ 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen R+K Computer und dem Käufer gilt das österreichische Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Wiener Neustadt.
§ 17 Sonstiges
Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vorliegens einer Regelungslücke werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rupsch + Klaus OG (im folgenden kurz “R+K Computer” bezeichnet), sind auf Verbraucher im Sinne des §1 KSchG nicht. anzuwenden.
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen, sofern sie nicht durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit uns abgeändert oder ausgeschlossen werden. Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Sollten unsere Geschäftsbedingungen geändert werden, werden wir dem Käufer ein Exemplar der geänderten Fassung übersenden. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Käufer nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt der Änderung schriftlich widerspricht.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
1. Unsere Angebote und Verkaufsunterlagen wie Preislisten usw. sind… freibleibend und unverbindlich, soweit nicht das Gegenteil ausdrücklich festgestellt wird. Die Übersendung von Katalogen, Prospekten oder Preislisten verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
2. Die zu den Angeboten gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Maß- und Gewichtsangaben und sonstige Leistungsbeschreibungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherungen von Eigenschaften dar: sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
3. Die Verkaufsangestellten von R+K Computer sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
4. Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein durch R+K Computer eingeräumtes Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferungsverpflichtung entbunden.
§ 3 Preise
1 .Soweit nichts anderes angegeben ist, sind wir an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 10 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2. Die Preise gelten in österreichischen Schilling beziehungsweise Euro, sofern nichts anderes vereinbart ist, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, zuzüglich der am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager oder bei Direktversand ab österreichischer Grenze.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
1 .Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Fixgeschäfte werden nicht getätigt. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung der R+K Computer durch Lieferanten und Hersteller.
2. Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, hat uns der Käufer eine angemessene Frist von zumindest zwei Wochen zu setzen. Sodann ist der Käufer berechtigt insoweit vom Vertrag zurückzutreten, als die Ware bei Fristablauf noch nicht versendet worden ist. Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art Verkehrsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten verlängern festvereinbarte Lieferfristen um die Dauer der hindernden Umstände bis zu drei Monate. Bei längerer Dauer sind beide Seiten berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dasselbe gilt wenn die Erfüllung des Vertrages einer Seite nicht länger zuzumuten ist.
3. Verlängert sich gemäß Absatz 2 die Lieferzeit oder wird R+K Computer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. Auf die genannten Umstände kann sich R+K Computer nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.
4. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.
§ 5 Annahmeverzug
1 .Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers sind wir berechtigt die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. R+K Computer kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
2. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an uns als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1% des Kaufpreises, höchstens 20,- Euro zu bezahlen. Daneben sind wir berechtigt anfallende höhere Lagerkosten zu fordern.
3. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann R+K Computer vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. R+K Computer ist berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des tatsächlichen entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
§ 6 Liefermenge
Mängeldifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt bei R+K Computer und dem Frachtführer angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
§ 7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über: sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von R+K Computer verlassen hat.. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die.. Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch R+K Computer hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§ 8 Gewährleistung
1. R+K Computer gewährleistet dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmangeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ,sechs Monate.
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriffe sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen Farbe, Abmessungen und/oder Qualitäts- und Leistungsmerkmale der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
3. Der Käufer muss uns die Mängel unverzüglich nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen.
4. Macht der Käufer Mängel geltend, hat er das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer: eine Kopie des Lieferscheines bzw. Rechnung, mit dem das Gerät geliefert wurde, an die R+K Computer: Serviceabteilung, zur Reparatur einzuschicken bzw. anzuliefern. Der Käufer hat bei Einsendung .der zu .reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, das auf diesen befindliche Daten durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert es sei denn, das die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft.
5. Für mangelhafte Ware leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder durch Rücknahme und Ersatzlieferung. Der Käufer kann jedoch nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen, wenn die Nachbesserung in angemessener Frist endgültig fehlgeschlagen ist oder eine Ersatzlieferung ebenfalls mangelhaft war.
6.Eine Haftung für normale Abnützung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder: Typenräder: Toner- und andere Verschleißmaterialien.
7. Gewährleistungsanspruche gegen R+K Computer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
8. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder unsere Mitarbeiter, auf der Verletzung einer uns treffen den wesentlichen Vertragspflicht oder auf dem Fehlen einer von uns zugesicherten Eigenschaft.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig stehenden oder bedingten Forderung, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, unser Eigentum (Vorbehaltsware). Solange der Käufer nicht in Verzug ist darf er die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen veräußern und die Forderungen aus der Weiterveräußerung einziehen. Die Befugnis der Weiterveräußerung und die Einziehungsermächtigung können widerrufen werden, wenn der Händler mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug ist und sonst Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden hiermit an uns abgetreten. Sie dienen der Sicherung unserer Ansprüche in derselben Weise wie die Vorbehaltsware. Übersteigt der Wert der Vorbehaltsware und/oder der abgetretenen Forderungen den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, sind wir verpflichtet auf Anfordern des Händlers voll bezahlte Lieferungen insoweit freizugeben.
2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von R+K Computer hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
3. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist R+K Computer berechtigt die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder allenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 10 Zahlung
1 .Die Rechnungen sind per Vorauskasse, per Nachnahme- Verrechnungsscheck, Nachnahme, Euroscheck oder bei Abholung zahlbar: soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, dass heißt zu Lasten des Käufers per Paketdienst Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Ware kann gegen eine geringe Gebühr bei Postversand (z. B. Wertpaket) gegen Transportschäden versichert werden.
2. Wir sind berechtigt trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Zinseszinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
4. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 11 % zu verrechnen.
5. Kommt der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung, mit dem Abruf oder der Annahme der Ware bei diesem Vertrag oder anderen mit ihm geschlossenen Verträgen mehr als zwei Wochen in Verzug, werden alle unsere Forderungen unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener oder gutgeschriebener Wechsel oder Schecks sofort fällig. Dasselbe gilt wenn uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Händlers wesentlich zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens. Unter den vorgenannten Voraussetzungen sind wir auch berechtigt noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen und nach angemessener Nachfrist von diesem und anderen Verträgen zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
6. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder anerkannt werden.
§ 11 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um gemäß § 8 Absatz 7 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) Ansprüche handelt werden wir die Zustimmung erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbotes überwiegen.
§ 12 Haftungsbeschränkung
1 .Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung positiver Vertragsverletzung, culpa In contrahendo und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch unsere Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Weiters haftet R+K Computer nicht für direkte oder indirekte Folgeschäden entgangener Gewinn, entstandene Kosten bzw. Kosten einer Ersatzvornahme).
2. Wir weisen darauf hin, das für sämtliche von uns angebotenen und vertriebenen Hard- und Softwareprodukten, Komponenten und Anleitungen die Jahr-2000- Tauglichkeit nicht als gegeben vorausgesetzt werden kann.
3. Die Jahr-2000-Tauglichkeit bei den von R+K vertriebenen Waren liegt nur dann vor, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesichert wird.
§ 13 Urheberrechte
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf überlassen, d. h., er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.
§ 14 Geheimhaltung
Der Käufer ist verpflichtet sämtliche, ihm im Zusammenhang mit Lieferungen von R+K Computer, zuggängig werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts oder Betriebsgeheimnis von R+K Computer erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie, soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich ist weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
§ 15 Datenschutz
Wir sind berechtigt die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen, den Käufer betreffenden Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes zu ermitteln und zu verarbeiten sowie an konzernmäßig gebundene Unternehmen im In- und Ausland zu übermitteln.
§ 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen R+K Computer und dem Käufer gilt das österreichische Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Wiener Neustadt.
§ 17 Sonstiges
Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vorliegens einer Regelungslücke werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.